Erzähl uns von dir.
Wie möchtest du abholbereit an Restaurants empfehlen? Ein paar Sätze reichen. Nach der Prüfung findest du deinen Link im Partnerbereich.
Die Bedingungen auf einen Blick
- 30 % für zwölf Monate
- Du erhältst 30 % der tatsächlich bezahlten Netto-Abo-Beträge des geworbenen Restaurants. Die zwölf Monate beginnen mit der ersten bezahlten Abo-Rechnung. Rabatte mindern die Berechnungsgrundlage. Umsatzsteuer, kostenlose Monate und Bestellungen der Gäste zählen nicht dazu.
- Neue Restaurants, klare Zuordnung
- Dein Link führt direkt zur Anmeldung. Der Restaurantinhaber sieht dort die Empfehlung und kann ohne Zuordnung fortfahren. Es gibt keine Besuchsverfolgung: Wer später ohne deinen Link neu beginnt, wird nicht automatisch zugeordnet. Eine fehlende oder falsche Zuordnung kann unser Team nach Prüfung für künftige Zahlungen ändern. Bisherige Provisionen und deren spätere Korrekturen bleiben beim bisherigen Partner. Ein Partnerwechsel startet den Zwölfmonatszeitraum nicht neu.
- Monatlich ab 25 €
- Nach 30 Tagen Wartezeit wird eine Provision abrechenbar. Ab 25 € erstellen wir eine monatliche Abrechnungsübersicht. Kleinere Beträge werden übertragen. Für die manuelle Überweisung benötigen wir deine Rechnung und Bankverbindung. Die Übersicht selbst ist kein steuerlicher Beleg.
- Erstattungen und Kündigungen
- Erstattete Beträge und offene oder verlorene Rückbuchungen erzeugen keine Provision. Bereits ausgezahlte Provisionen werden entsprechend mit späteren Ansprüchen verrechnet. Nach einer Kündigung entstehen nur noch Provisionen für tatsächlich bezahlte Beträge innerhalb der ursprünglichen zwölf Monate.
- Persönlich empfehlen
- Empfiehl abholbereit ehrlich und mache kenntlich, dass du bei einem Abschluss eine Provision erhältst. Keine Eigenwerbung für eigene Restaurants, keine irreführenden Versprechen und kein Spam. Bewerbungen werden vor der Freischaltung geprüft; bei Missbrauch können wir die Teilnahme pausieren oder beenden.
Stand September 29, 2026. Die Bewerbung ist kostenlos. Ein zusätzliches Gratisangebot für geworbene Restaurants gehört nicht zum Programm.